AfD Sachsen bleibt gesichert rechtsextremistisch

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AfD Sachsen gegen die Einordnung als gesichert rechtsextremistisch abgelehnt. Die Begründung ist unbedingt lesenswert. Nicht nur, dass auf mehr als 50 Seiten die Verbindungen zwischen AfD und rechtsradikalen Gruppen nachgezeichnet werden. Spannend sind vor allem auch die weitreichenden Aussagen der Richter, was als demokratiefeindlich zu bewerten ist.