Sächsische AfD bleibt gesichert rechtsextrem

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AfD Sachsen gegen die Einordnung als gesichert rechtsextremistisch abgelehnt. Die Begründung ist unbedingt lesenswert. Nicht nur, dass auf mehr als 50 Seiten die Verbindungen zwischen AfD und rechtsradikalen Gruppen nachgezeichnet werden. Spannend sind vor allem auch die weitreichenden Aussagen der Richter, was als demokratiefeindlich zu bewerten ist. (siehe zur Nachricht auch tagesschau vom 21.01.25)

Die Begründung des OVG ist lesenswert

Ein Beispiel:

„Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in Form des Mehrparteiensystems liegen daher vor bei Angriffen auf die Existenzberechtigung der übrigen Parteien, wenn diese in ihrer Gesamtheit als politische Dilettanten und Verräter beschimpft und verächtlich gemacht werden, und sind daher nicht erst dann anzunehmen, wenn das Parlament mit dem Ziel, ein Einparteiensystem zu etablieren, verächtlich gemacht wird.“

Zitiert werden Aussagen der AfD über bundesdeutsche Politiker und Staatsorgane als „Unrechtsregime“, „Demokratur“ oder „Scheindemokratie“. Auch Formulierungen wie „Altparteien“ und „Parteienkartell“ deuten auf antidemokratische Aussagen hin. Wer demokratische Einrichtungen und Parteien allgemein verächtlich macht, arbeitet auf die Zersetzung der Demokratie hin. Und dies tut die AfD ständig. „Durch ein Fortsetzen und eine Häufung bzw. teilweise Radikalisierung der verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Äußerungen trotz der medial verbreiteten Einstufung des Antragstellers zum Verdachtsfall und in Kenntnis der Beanstandung insbesondere bestimmter Äußerungen und Begrifflichkeiten … haben sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nunmehr zur Gewissheit verdichtet“.

Die Lektüre des Urteils lohnt sich unbedingt.Kritik an Parteien und Behörden ist natürlich erlaubt. Wer aber pauschal allen anderen Parteien jede Glaubwürdikeit abspricht und nur die eigene Partei gelten lässt, der ist bereits rechtsextrem und gefährdet die Demokratie. Man muss nicht erst ins eigene Programm schreiben, dass man das parteiensystem ablehnt. das ist ein wichtiger Punkt.

Hier gehts zur Erklärung des Gerichts: Quelle

Illustrationen © Michael Kausch made with KI Adobe Firefly

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2 Antworten

  1. Aha. Der Sündenfall wäre also bereits das Beschimpfen und Verächtlichmachen.

    Wenn Habeck behauptet er alleine hätte den Stein der Weisen gefunden ist das dann ok? Oder die Linken alle Reichen erschießen oder alternativ ins Arbeitslager stecken wollen ist auch ok.

    Sorry, das ist mir zu dünn. Wenn ein täglich gehörter Ruf wie „Ihr seid alle doof [und ich alleine liege richtig]“ jetzt ein Problem sein sollte, dann fällt mir auch nichts mehr ein. Und ob die Richter mit so einer schwachen Nummer vor der Kollegenschar bestehen werden können, wird sich wohl zeigen.

  2. Lieber Hubert: Also „Erschießen“ und „Arbeitslager“ sind ja noch mal ganz andere Kaliber, egal ob von links oder rechts. Da sind wir uns doch wohl einig. Darum geht es hier nicht. Und andere beschimpfen ist wiederum erlaubt. Auch das ist in alle Richtungen erlaubt. Wir beide dürfen uns auch künftig fetzen. 😉 Es geht darum, ob man „alle anderen“ undifferenziert in einen Topf wirft als „Systempresse“ oder „Systemparteien“ oder „Altparteien“. Das finde ich eine interessante Aussage. Das treiben heute öffentlichkeitswirksam die Leute der AfD. Früher wurde das übrigens vor allem von Linken gerufen. Und auch heute noch findet sich der Vorwurf „Systemparteien“ bei einigen linken Gruppen. Die Stalinisten haben in den 20iger Jahren ja lange Zeit alle anderen Parteien (inklusive SPD) als System-Parteien denunziert. Das hat eine antifaschistische Bewegung gegen die NSDAP erheblich erschwert. Wer für die eigene Partei enen Alleinvertretungsanspruch erhebt ist kein Demokrat auch wenn er ein Verbot der anderen Parteien nicht offen fordert. Das ist der Kern der Aussage des Gerichts. Lass es mich anders sagen: Ich bin zwar (wie Du weißt ;-)) der einige der Recht hat, aber ich werde mich immer dafür einsetzen, dass auch andere ihre Meinung sagen dürfen. Aber ich dazu gehört auch, dass ich dafür bin „Parteien“ (nicht Menschen) zu verbieten, bei denen man sicher sein muss, dass sie die Meinungsfreiheit abschaffen wollen. Darüber haben aber nur Richter zu befinden, nicht ich.

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