Nutella: Das sind Zucker, Palmöl, Haselnüsse, Kakao und fettarme Milch – das klingt nicht gerade nach gesunder, ausgewogener, fettarmer Ernährung. Das ändert aber nichts, dass hunderttausende, wenn nicht millionenfach Menschen einen wohlschmeckenden, süßen Brotaufstrich, der 1944 vom Italiener Pietro Ferrero in Alba erfunden wurde, löffelweise aus dem Glas ohne Umweg über eine Backware in sich hineinstopfen.
Es ist ihr gutes Recht – und sicher keine Seltenheit. Schließlich ist Nutella eine weltweite Marke. Besonders gesund aber ist das Produkt offensichtlich nicht – und damit mussten sich us-amerikanische Gerichte gerade erst beschäftigen.
Was einem der gesunde Menschenverstand, ein wenig Allgemeinbildung zum Thema Ernährung und der Blick auf die Zutatenliste verraten könnte, ist nun auch Athena Hohenberg, Mutter eines Kindes, und im kalifornischen San Diego beheimatet, bewusst geworden. Sie hat im Februar 2011 den us-amerikanischen Ableger der Ferrero-Gruppe verklagt, weil Ferrero den süßen Brotaufstrich als «Beispiel für ein ausgewogenes und schmackhaftes Frühstück» sowie als «gesünder» darstelle, als er in Wirklichkeit sei, bewerbe. Sie sei «schockiert» gewesen zu erfahren, dass Nutella «nicht gesund», sondern kaum besser als Süßigkeiten sei, noch dazu habe es einen «gefährlich» hohen Anteil an gesättigten Fettsäuren, hieß es in der Klageschrift weiter.
Fragt man sich, und nicht nur als ernährungsbewusster Verbraucher, was Athena Hohenberg eigentlich erwartet hatte, als sie ein Produkt in schokoladiger Farbe und mit schokoladigem Geschmack gekauft hatte…
Nun erlaubt das amerikanische Recht Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe – ein lukratives Geschäft, erinnert man sich an die mittlerweile zum Sprichwort mutierte Katze in der Mikrowelle, den Schadensersatzprozess gegen McDonald’s nach dem Genuss von brühheißem Kaffee oder gegen einen Bootsstegbetreiber, der keine Warntafel aufgestellt hatte, dass sein Steg nicht für das Begehen mit High Heels geeignet sei.
Auch ein Verbraucher, dem ein Champagnerkorken, den er mit einem normalen Korkenzieher aus dem Flaschenhals holen wollte, samt Zieher um die Ohren flog, verklagte den Hersteller erfolgreich. Schließlich war kein Warnhinweis auf der Flasche angebracht…
Übrigens zeugen diese Prozesse nicht unbedingt von der Dummheit der Amerikaner, jeden Mist aus der Werbung zu glauben und später zu prozessieren, sondern von einem Rechts- und Schadensersatzsystem, das mit dem unsrigen kaum zu vergleichen ist.
Ferrero nun, so meldet die Presse, hat jetzt für eine außergerichtliche Einigung rund drei Millionen Dollar (rund 2,3 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Für jedes Glas Nutella sollten bis zu vier Dollar zurückgezahlt werden, das seit August 2009 in Kalifornien oder anderswo in den USA seit Januar 2008 gekauft wurde, heißt es im Netz. Bis zum 5. Juli haben Käufer Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen – wobei jeder Einzelne nur bis zu einem Maximum von 20 Dollar entschädigt werden soll. Das reicht für vier bis fünf neue Gläser.
Auch in Deutschland hat sich Nutella immer den Anstrich einer gesunden Ernährung gegeben und dazu immer die Nähe zu Spitzensportlern gesucht. So sind Allianzen entstanden, die Werbegeschichte geschrieben haben.
Mitte der 90er Jahre leckte Ex-Tennis-Profi, Samenraub-Opfer und Besenkammer-Charmeur Boris Becker politisch unkorrekt ein Messer ab, mit dem er sich gerade erst Nutella auf’s Brot geschmiert hatte.
Elternverbände, Verbraucherberater und -schützer reagierten damals „not amused“, was Nutella dazu brachte, flugs Schadensbegrenzung zu betreiben, von einem speziellen Nutella-Aufstreicher sprach, den Becker benutzt haben wollte, und selbigen in den Markt zu werfen. Schließlich wollte das Unternehmen nicht Becker als schlechtes Vorbild dastehen lassen oder gar Boykottaufrufe erboster Eltern auf sich ziehen.
Undenkbar, welche Folgen eine Schnittverletzung in einer amerikanischen Kinderzunge gehabt hätte, wäre dieser Spot auch in den USA gelaufen, und ein Kind hätte es nachgemacht.
Legendär auch der Nutella-Fluch, unter den einige Jahre später Kevin Kuranyi, Benny Lauth und Arne Friedrich gerieten. Als ambitionierte DfB-Jungfußballer kickten sie nicht nur um einen Platz in der Nationalelf sondern auch für den sportlichen Ruf der Schokocreme. Genützt hat es – außer für Nutella – wenig.
Während Ferrero seine Umsatzzahlen stabil halten konnte, lief die Karriere der Kicker nicht gerade glänzend. Der Ruf vom „Nutella-Fluch“ machte schnell in der Presse die Runde.
Das hat allerdings Deutschlands Top-Kicker Mesut Özil, Mats Hummels, Manuel Neuer und Benedikt Höwedes nicht davon abgehalten, 2011 einen neuen Nutella-Spot zu drehen. Der herbei geunkte Fluch allerdings blieb aus. Vielleicht hat aber auch Ferrero diesmal etwas mehr Sachverstand bei der Auswahl seiner Werbeträger walten lassen.
Während sich also Deutschlands naive Fußballfans und Fernsehzuschauer sorglos Nutella aufs Brot schmieren, denn, wie sie aus der Werbung wissen, genießen ja auch ihre Idole die Creme, ohne daran Schaden zu nehmen, hat Athena Hohenberg den Amerikanern eben erst die Augen geöffnet. Nutella ist eben doch kein Fitness Food.
Vielleicht hätte Benny Lauth Nutella längst dafür verklagen sollen, dass seine Karriere nach einem Erstliga-Intermezzo bei Hamburg und Hannover 96 sowie fünf Spielen in der Nationalmannschaft nun sein Ende beim TSV 1860 München nehmen wird. Dort, wo sie einst begonnen hatte.
Vielleicht hätte Benny auch beim „Obatzten“ in Hinterbrühl beim Präsé – Der Herr sei seiner armen Seele gnädig – bleiben sollen, dann hätte es vielleicht auch für die andere Münchner Mannschaft gereicht!
Ganz abgesehen davon, dass es Zeit wird endlich alle gesundheitsschädlichen sogenannten „Lebens“mittel – die letztlich nichts weiter als Todesmittel sind – vom Markt zu entfernen, muss ich doch einmal mehr korrigierend eingreifen und darauf hinweisen, dass ich schon vor geraumer Zeit in diesem Blog (http://www.czyslansky.net/?p=105) darauf hingewiesen habe, dass das Rezept für Nutella von Ella Czyslansky stammt, und keinesfalls von diesem Herrn Ferrero – dessen Name immerhin auf den hohen Eisengehalt dieses Brotaufstrichs hinweist.