Hans Pfitzinger, der als Freund Czyslanskys und „TAZ-Blogger stets ein waches Auge hat für Dinge, die die digitale Welt bewegen, schickt mir ein Link zu einem sehr lesenswerten Beitrag in der heutigen TAZ-Ausgabe zum Thema „Schwedische Tauschbörse gegen Hollywood„. Es geht um die Website Pirate Bay, dem Freihafen für Musik- und Video-Downloads, den die Musikindustrie mit einer vollen juristischen Breitseite versenken will.
Ich habe folgenden Kommentar dort hinterlassen:
Eigentlich steht nicht Pirate Bay vor Gericht – sondern Google! Deren Geschäftsmodell lässt sich ebenfalls treffend als die unbefugte Weitergabe von geistigem Eigentum beschreiben. Sie kopieren Inhalte von www.czyslansky.net (und ein paar hundert Millionen weiteren) in ihre Cache-Speicher und halten sie dort für jedermann frei zur Verfügung. Da ich keine Möglichkeit habe, diese gecachten Inhalte zu löschen, verliere ich mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Der einzige Unterschied: Ich bin kein Musik-Multi mit einem Stall voller Rechtsanwälte, die für mich den Prozess führen.
Sollte Pirate Bay aber in Stockholm verlieren, müssen sich auch Google & Co warm anziehen, denn dann hätte womöglich eine Sammelklage Aussicht auf Erfolg. Zumindest in Schweden…
Dem wäre – jedenfalls aus meiner Sicht – nichts hinzufügen.
Eine Antwort
Das stimmt alles, sicher. Nur tut mir der Anwalt der Pirate Bay-Leute leid. Wenn das Geständnis schon im Firmennamen steckt… 🙂