Die verlorene Unschuld der Bundesrepublik

Was denkt man, wenn man eine interessante Webseite nicht erreicht? In einer Demokratie denkt man „Pfusch beim Provider“? „Server abgestürzt“? „Rechnung nicht bezahlt“? In einer Diktatur denkt man an Werner Finck, der sich das Vergnügen gönnte, im Dritten Reich Kabarett zu machen. Und der sagte:

Gestern waren wir zu.
Heute sind wir offen.
Wenn wir heute zu offen sind, sind wir morgen wieder zu.

Wikileaks.de war bis vor kurzem noch erreichbar. Gut, drangsaliert, es gab Hausdurchsuchungen und den zynischen Kommentar, es werde wegen Kinderpornographie ermittelt. Um was es tatsächlich ging, konnte man im Netz bereits lesen. Für kinderpornographische Inhalte hat sich der Besitzer der Domain wikileaks.de nicht interessiert. Er war nicht einmal beteiligt an der Veröffentlichung jener peinlichen australischen Liste. Aber selbst wenn er es gewesen wäre: Wehret den Anfängen. Es darf nicht strafbar sein, der Welt zu zeigen, dass Geheimnisse im Internet nicht zuverlässig geheim bleiben. Und dass die ominöse Liste eben nicht nur strafbares Material enthielt.

Heute ist die Domain nicht mehr erreichbar. Und dass die Zerstörung unserer freien Welt in vollem Gange ist, merkt man daran, dass die meisten Menschen sagen, die Behörden hätten nun also zugeschlagen. Auch Wikileaks sagt das – und im gleichen Atemzuge, dass man mit ihnen nicht einmal gesprochen habe. Das heißt, Behördenzensur ist das wahrscheinlichste? Es kann ja immer noch durchaus Pfusch des versorgenden Providers sein. Oder Dummheit bei der Denic (unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen). Sicher kann man jedenfalls nicht mehr sein. Danke, Berlin.

2 Antworten

  1. So weit ich weiß ist die DENIC (noch) keine Behörde. Diese ist eine staatliche Einrichtung, der Exekutive zugeordnet, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Insofern liegen die WikiLeak-Macher in ihrer Polemik etwas daneben. Aber es wäre interessant zu prüfen, in weitweit sich die DENIC nicht doch im weiteren Sinn als Behörde, also als eine „Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“, wie es Wiktionary.de definiert, versteht. Denn dann müssen wir uns in zukunft ja nicht noch vor Zensur von amtswegen, sondern vor vorauseilender Selbstzensur fürchten.

    Zusatzfrage: Sind wir nicht längst schon so weit – siehe die geradzu hündische Ergebenheit, mit der sich Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland zur Unterschrift unter die von Familienministerin Ursula von der Leyen geforderte „freiwillige“ Vereinbarung über die Sperrung von Internet-Domains drängen. Der CCC hat übrigens den Wortlaut des Vertragsentwurfs, der interessanterweise vom BKA formuliert wurde, bereits im Internet veröffentlicht. Es sieht vor, dass die Provider ihre AGBs dahingehend abändern müssen, dass es ihnen erlaubt, den Zugang der Kundinnen und Kunden zu kinderpornographischen Internetinhalten zu sperren. Ob die Änderung der AGB auch ein Sonderkündigungsrecht mit sich zieht wäre eine spannende Frage an die Juristen unter uns.

    PS: Am 17. April, dem Tag der geplanten Unterzeichnung der Sperr-Vereinbarung, findet Vor dem Presse- und Besuchszentrum der Bundesregierung iN berlin eine Mahnwache („Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft“) statt, zu der auf netzpolitik.de aufgerufen wird. Wir sollten eine Sondermaschine aus München chartern…

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