Wir sind nicht das einzige Land, in dem die Regierung lustige Maßnahmen rund um das Internet diskutiert. Die Franzosen drehen nun jedem Internetnutzer den Zugang ab, wenn nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung weiter „raubkopiert“ wird. Diskutiert wird höchstens noch darum, wer dann für den Zugang bezahlt – der Provider? Die Leistung wird ja verweigert, wofür sollte der Kunde bezahlen? Bei Führerscheinentzug müssen allfällige Raten für das Auto ja auch weiterbezahlt werden. Oder der Anschlußeigner? Dann müßte man ihm auch verbieten, während der gesamten Sperrzeit zu kündigen. Das scheitert wohl daran, dass es in Frankreich auch eine Verfassung gibt. Oder es zahlt halt der Staat, sprich der französische Steuerzahler. Das wiederum ist dem Wähler schlecht zu vermitteln. Daran hatte man nicht gleich gedacht, als das Gesetz bereits im Oktober durch den Senat ging.
Das ist noch nicht alles. Man hat genausowenig bedacht, daß die meisten Anschlüsse von mehreren Personen genutzt werden. Zum Beispiel von der Familie. Oder von Menschen, die im gleichen Haushalt leben. Somit bin ich doch gespannt, was passiert, wenn im Elyseepalast das Internet nicht mehr funktioniert, weil der Sohn des Hausmeisters… aber hier geht die Phantasie mit mir durch. Man kann einwenden, dass der Vater eines Delinquenten durchaus Mitstörer ist, wenn er seinen filius nicht entsprechend instruiert („Drum höre, mein Sohn, nur verschlüsselte Datenübertragung, sonst leidet die ganze Familie darunter“). Aber gilt das auch für seine Frau? Aber die ist ja als Mutter des Kopienräubers bereits ebenfalls Mitstörerin. Daher ist die Sippenhaft durchaus angemessen.
Wird damit wenigstens Rechtssicherheit geschaffen? Zwei Verstöße gegen das Urheberrecht gelten also noch als Kavaliersdelikt, erst beim dritten Mal wird es ernst? Bleiben wir beim Delikt: Raubkopierer sind keine Verbrecher, auch wenn es anderslautende Kampagnen gibt. Bei einem Verbrechen droht mindestens ein Jahr Haft, so ist es definiert (§12 Abs 1 StGB). Und zum Raub fehlen beim „Raubkopisten“ – oder letztlich doch „Kopienräuber“? – auch die einschlägigen Merkmale (§249 StGB). Der ganze Begriff wurde listig in unsere Sprache eingebaut. Propagandistisch listig, nicht zufällig oder auch nur volkstümlich unpräzise. „Urheberrechtsverletzer“ hört sich einfach nicht spannend genug an.
Räuber haben ein Recht auf ein faires Verfahren. Urheberrechtsverletzer auch? Das Procedere macht mich misstrauisch. Nach drei Verstößen wird einfach das Internet ausgestöpselt. Ist das dann Strafe oder Prävention? Wer stellt den Verstoß fest? Jedesmal ein Gericht? Das wäre beruhigend. Aber wenn ein Gericht einen Verstoß feststellt, dann kann man doch gleich „richtig“ urteilen. Verstöße gegen das Urheberrecht sind doch beim ersten Verstoß bereits nicht erlaubt. Oder der Internetentzug ist die Strafe? Dann könnte man anstelle des Internet auch den Führerschein entziehen und umgekehrt den Internetentzug als gewöhnliche Strafe auch für andere Vergehen einführen.
Weitere Argumente konnte man bereits im November nachlesen. Aber heute sind wir bereits schlauer, denn wir ahnen, was auf uns zukommt: Irgendein Politiker wird sich von der Musikindustrie instrumentalisieren lassen und ein ähnliches Vorgehen für Deutschland empfehlen. Er wird vorrechnen, dass die Musikindustrie im letzten Jahr nur 1,57 Milliarden umgesetzt hat in Deutschland. Würde nicht raubkopiert, wäre dies doppelt so viel. Da ja nicht nur die Musikindustrie um Profit gebracht wird, sondern auch der Handel, kann man diese Zahl locker vervierfachen. Macht also rund sechs Milliarden, das sind frei nach Milchmädchen 1,2 Milliarden allein an Mehrwertsteuer. Jedem Deutschen, vom Kind bis zum Greis, werden also 150 Euro gestohlen. So oder so ähnlich wird argumentiert werden, und es wird heissen, die Provider verdienen daran noch mit. Irgendwer wird schüchtern unsere Verfassung erwähnen, aber dafür beißende Kritik anhören. Dann kommt, im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, funktioniere diese Praxis auch ganz prima. Aber man kann ja mit einer Selbstverpflichtung der Provider anfangen.
Wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass ich diesen Artikel irgendwann wieder zitieren werde?
Wir haben früher immer mit einem Anflug von Schadenfreude das Internet als „rechtsfreien Raum“ gefeiert und damit gemeint, der Obrigkeit eins auswischen zu können. Nun hat besagte Obrigkeit uns mit unseren eigenen Mitteln geantwortet: Das Internet als Raum, in dem Unschuldsvermutung und „due process of the law“ nicht gelten, in dem nach Herzenlust abgehört und bespitzelt werden darf und die Bürgerrechts nur dann gelten, wenn ein Herr Schäuble (oder sein französischer Kollege) es gutheißen. Mensch, so sind wir hingekommen, als Gesellschaft, als Staat, als aufrechte Politiker (siehe Jörg Tauss), als „mündige“ (in Wahrheit: entmündigte) Bürger?
Ein Sehr gelungener Beitrag zum Thema Raub.
Da das Thema sehr Umfangreich ist und sich Gesetzeslagen mit der Zeit ändern können, halten wir jeden der sich informieren will unter https://www.koerperverletzung.com/raub/
auf dem laufenden.