Ende letzten Jahres habe ich auf meinem DampfLog-Blog bereits die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Blogger als Journalisten zu betrachten seien, aufgegriffen. Damals schrieb ich: „Ein schmaler Grat ist das, auf dem sich Blogger medienrechtlich bewegen … Eine Klärung der juristischen Situation der Blogger ist noch lange nicht in Sicht, weder hierzulande, noch anderswo. Aber brauchen wir wirklich eine klare Definition des Status von Bloggern?“
Nun wird diese Frage vielleicht bald vom Bundesverfassungsgericht beantwortet. Anlass ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln gegen den Blogger Mike Frison.
Dieser hatte im Januar 2011 eine Abmahnung erhalten, weil er in seinem Blog http://www.20832.com/ einen Artikel aus einer lokalen Zeitung mit einer Kritik an einem Nürburgring-Manager veröffentlicht hatte. Gegen diesen Beitrag hatte der kritisierte Manager eine einstweilige Verfügung wegen falscher Tatsachenbehauptungen erwirkt. Nun sollte der Blogger den Beitrag entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Den Artikel hat er dann gelöscht, die Erklärung mochte er nicht unterschreiben, was im nächsten Schritt zur Zustellung einer einstweiligen Verfügung mit der Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro führte (siehe Hierzu einen Beitrag auf SPIEGEL online vom 8.3.2012).
Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung hat nun das OLG Köln verfügt, dass Mike Frison eine nicht strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben musste. Gleichzeit brummter ihm der Richter aber die Übernahme von rund 10.000 Euro Prozesskosten auf. Frisons Anwälte haben deshalb Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der SPIEGEL berichtet:
„Wenn die Karlsruher Richter die Beschwerde annehmen, wird die Posse um das Forum zur Grundsatzfrage. Denn dahinter steht die Problematik, wo die Grenzen zwischen Bloggern und Journalisten liegen. Wer nicht berufsmäßig publiziert, darf sich ohne eigene Prüfung auf Informationen aus Presseberichten verlassen – anders als etwa Journalisten, die von den Landesmediengesetzen zur Sorgfalt verpflichtet werden. Das Landgericht Köln lehnte dieses sogenannte Laienprivileg für Frison noch ab. Begründung: Er ’schafft durch die von ihm betriebene Web-Seite eine auf Dauer angelegte mediale Öffentlichkeit.‘ Als Betreiber des Forums könne er sich daher nicht auf das Laienprivileg berufen, ‚unabhängig davon, ob er sich dieser Tätigkeit hauptberuflich oder in seiner Freizeit widmet.'“
Und so kann es nun sein, dass das BVG darüber entscheidet, wann ein Blogger als Journalist zu betrachtet ist und wann als „Laie“. Vielleicht müssen wir künftig wirklich zwischen Laien-Blogs samt Laienprivileg und Medienblogs, die unter dem Schutz und in der Verantwortung des Presserechts stehen, unterscheiden. In meinem Beitrag vom 12. Dezember 2011 habe ich diese Entwicklung bereits angedeutet:
„Aber brauchen wir wirklich eine klare Definition des Status von Bloggern? Dieser Status kann doch nicht automatisch zur Übernahme spezifischer Presserechte führen. Die besondere Freiheit der Presse ist verknüpft mit nachprüfbaren Qualitätskriterien, denen sich ein Blog jederzeit unterwerfen kann. Das ist auch gut so. Wollte man die oben erwähnte Einzelfallprüfung umgehen, so müsste man zu einer wie auch immer gearteten Zertifizierung von ‚Medien-Blogs‘ kommen.“
Ich fände es einen guten Weg, wenn nicht ein Gericht über den Status eines Bloggers entscheiden würde, sondern wenn sich jeder Blog frei entscheiden dürfte, ob er ein vom Presserecht geschützter Medienblog sein will – mit allen Rechten und Pflichten – oder ein von Laien betriebener Bürgerblog.
Ob man als Blogger Journalist ist, kriegt man einfach raus, indem man einen Journalistenausweis beantragt. Wusste gar nicht, dass man dafür jetzt die Berliner Verkehrsgesellschaft BVG braucht. (Oder gar das BVerfG). Vom selbsternannten Journalisten, den Du vorschlägst, halte ich nichts, oder kann man beides machen? Eine ungeprüfte private Schmutzschleuder und was seriöses für den Journalistenausweis? Interessante Perspektive …
Der Journalistenausweis löst das Problem sicher nicht. Wir erleben doch gerade, dass sich die Trennung zwischen jenen die hauptberuflich vom Publizieren leben, und jenen, die schreiben und veröffentlichen, ihre Einnahmen aber aus anderen – häufig damit verbundenen – Quellen erzielen, auflöst. Es geht auch nicht um die Person, sondern um das Medium Blog: soll das Blog unter dem Presserecht stehen oder nicht? Darum geht es.
Presserecht ist Ländersache. Welche Landesmedienanstalt ist für den Cyberspace zuständig?