Der furchtbare Fall des Fluges Germanwings 4U9525 birgt Lehren, die weit über den Flugverkehr hinaus wirken. Eine davon ist die unsinnige Angst der Menschen besonders in Deutschland vor der digitalen Gesundheitsakte.
Hätte es diese heute schon gegeben, wäre mit ziemlicher Sicherheit aufgefallen, dass der Pilot Andreas Lubitz offenbar von mehreren Ärzten parallel untersucht und behandelt worden ist, ohne dass sie selbst, die zuständigen Aufsichtsbehörden oder sein Arbeitgeber etwas davon gewusst haben. Das soll die digitale Patientenakte im Grunde verhindern, allerdings nicht aus Sicherheits- sondern aus Kostengründen: Dieser „Ärzte-Tourismus“ ist sehr weit verbreitet und kostet die Krankenkasse jedes Jahr Milliarden. Da gehen alte Mütterchen jeden Tag zu einem anderen Arzt, oft auch nur, weil sie einsam sind und ihnen die netten Herren Doktors zuhören. Und es werden für weitere Milliarden Medikamente mehrfach verschrieben und oft genug später weggeworfen.
Zu einer vernünftigen Reform des Gesundheitswesens müsste also eine digitale Patientenakte zwangsläufig dazu gehören. Wäre da nicht die fast schon paranoide Angst vor dem Datenverlust. Wobei niemand so richtig sagen kann, wer ein Interesse daran hätte, die Krankendaten von Oma Müller zu klauen. Manchmal hört man auf Sicherheitskonferenzen von ansonsten recht vernunftbegabten Rednern ein dumpfes Gemurmel über Arbeitgeber, die angeblich gerne an die Daten ran wollen, um kranke oder auch nur unliebsame Mitarbeiter loszuwerden, aber Belege kann natürlich keiner dafür nennen. Aber das Argument ist vortrefflich geeignet, um jeden Fortschritt in der Medizintechnik auszubremsen.
So eiern wir seit 2003 an dem Jahrtausendprojekt „elektronische Gesundheitskarte“ rum. 2006 sollte sie eingeführt werden, aber es gab eine Verschiebung nach der anderen, bis schließlich im Januar 2014 die alte Krankenversicherungskarte durch die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild des Versicherten offiziell abgelöst wurde.
Leider haben wir aber damit nur die Version „eGK Lite“ bekommen: Die, wieder mit Milliardenaufwand entwickelte, Chipkarte enthält nichts, was nicht auch schon auf der alten Magnetstreifenkarte drauf war, weil die Bundesregierung unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plötzlich das Fracksausen bekam und die geplanten Funktionalitäten „eRezept“ und „digitale Patientenakte“ kurzerhand gestrichen hat. Leider macht die Karte aber nur mit diesen Funktionen überhaupt Sinn, sonst hätten wir genauso gut die alten Versichertenkarten behalten können.
Das Ganze klingt wie ein Treppenwitz, aber der Fall Lubitz zeigt die dunkle Seite dieser Tragikomödie. Eine andere reicht zurück zu dem eigentlichen Grund, weshalb es überhaupt eine Gesundheitskarte gibt, nämlich zum so genannten Lipobay-Skandal im Jahr 2001. Das von Bayer vertriebene Medikament zum Senken von Blutfett enthält Cerivastatin und führte in Kombination mit anderen Präparaten zu so schlimmen Dingen wie Zerstörung von Muskelgewebe und Nierenversagen. Nachdem reihenweise Patienten daran gestorben waren, nahm Bayer das Präparat vom Markt.
Fachleute waren sich danach einig: Hätte es Aufzeichnungen über Wechselwirkungen gegeben, dann wäre der Skandal viel früher aufgeflogen. Es gab kurz darauf eine Studie von Roland Berger, die vorschlug, eine elektronische Chipkarte einzuführen, um Untersuchungs- und Laborergebnisse von Haus- und Fachärzten auch anderen Leistungserbringern zur Verfügung stellen zu können.
Ironischerweise sind es die Ärzte, die nach wie vor gegen die Einführung der digitalen Patientenakte sind. Angeblich machen sie sich Sorgen über die Vertraulichkeit, aber in Wahrheit geht es wieder mal ums liebe Geld: Niedergelassene Ärzte müssten technisch aufrüsten, Krankenhäuser zum Teil seit Jahrzehnten verschobene Investitionen in zeitgemäße IT-Netzwerke stemmen. Da schickt man lieber selbst in Universitätskliniken die Patientenakte aus Papier per Rohrpost oder mit dem Boten zwischen den Abteilungen hin und her.
Wenn das Unglück von Germanwings 4U9525 wenigstens die Diskussion um die verpflichtende Einführung einer digitalen Patientenakte wiederbeleben würde, wäre es zwar für die 149 Menschen zu spät, die in dem Unglücksflugzeug saßen. Aber vielleicht würde damit verhindert, dass sich wieder mal ein Geisteskranker in einer Verkehrsmaschine ans Steuer setzen darf.
Ein Berufspilot, der fürchten muss, dass er sofort seinen Job los ist, wenn seine Diagnose bekannt wird, lässt sich einfach als Privatpatient behandeln. Keine Karte, keine Daten.
Oder wollen Sie Totalüberwachung?
Da wäre noch eine Lücke zu schleßen 😉
Und zur Totalüberwachung: Es geht immer um ein vernünfiges Abwägen zwischen zwei oft diametral entgegengesetzten Werten. Hier: Vertraulichkeit von Patientendaten gegen das Risiko, dass sich ein Geisteskranker in die Kanzel schleicht. Oder wie es Tom Friedman in den New York Times einmal sagte: Wenn ich keine Angst haben muss, das Opfer des nächsten 9/11 zu werden, lasse ich mich gerne vom Geheimdienst bespitzeln. In den USA ist die Waage total in die – aus meiner Sicht falsche – Richtung „Sicherheit“ und gegen „Informationsfreiheit“ ausgeschlagen. Bei uns ist es manchmal umgekehrt, wie diese Diskussion beweist.