AU-Bescheinigung

Grippewellen nerven – die Kollegen werden dahingerafft, die eigene Gesundheit wird auf die Probe gestellt. Wer sich mit Triefnase und röchelnd in die Arbeit schleppt, tut der Firma nur auf den ersten Blick etwas Gutes. Häufig ist der Respekt vor dem demonstrierten Leistungswillen geringer als die Angst vor Ansteckung. Jeder vernünftige Arbeitgeber wird daher erkennbar kranke Kollegen wieder nach Hause schicken. Auch dann, wenn die Personaldecke erschreckend dünn wird.

Blaumacher von Kranken zu unterscheiden ist ohnehin oft nicht schwer. Mancher wäre überrascht, wieviele Menschen nach längerer Krankheit mit Farbresten im Haar aus einer frisch renovierten Wohnung wieder zur Arbeit erscheinen oder braungebrannt und bestens gelaunt. Man sieht sehr wohl, dass es hier dem einen oder anderen durchaus möglich gewesen wäre, zumindest stundenweise zu arbeiten. Nicht jede Firma ist eine Schmiede oder ein Steinmetzbetrieb.

Dünnes Eis, klar. Auch medizinischen Laien ist klar, daß es bei einigen Krankheiten wichtig ist, einer ordentlichen Rekonvaleszenz ausreichend Zeit zu geben. Daher hatte eine Firma in Köln eine vermeintlich gute Idee: Als lebensmittelverarbeitender Betrieb gibt es dort sicher Bereiche, wo die geringste Kontamination mit ansteckenden Materialien zur sofortigen Krankschreibung führt. Daher richtete der Betrieb sogenannte „Schonarbeitsplätze“ ein. Das klingt so, als ob dort die Kriterien für die Krankschreibungen höher lägen. Und da spaltet sich die Berichterstattung. Der Betrieb, die Firma Satro aus Lippstadt, betont, man habe auf Anfragen aus der Belegschaft reagiert. Menschen, die arbeiten wollen und sich von ihrem Arzt lieber gesund machen lassen als krankschreiben. Damit die Ärzte in der Umgebung das auch wüssten, habe man sie mit einem Brief informiert.

Die Reaktionen waren ein erschütterndes Beispiel routinemäßiger künstlicher Aufregung. Wer hat behauptet, daß es Shitstorms nur im Internet gibt? Auf Pressetext.de verfehlt ein Rechtsanwalt leicht das Thema:

„Die Ärzte können dieses Schreiben ungelesen in den Papierkorb befördern. Dass, was das Unternehmen damit erreicht, ist nichts weiter als die eigene Imageschädigung“, so Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln http://rak-koeln.de , auf Nachfrage von pressetext. Dem Juristen nach unterliegt der Arzt der Schweigepflicht. In der Folge sei der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nicht verpflichtet mitzuteilen, ob er nur „ein bisschen“ krank ist oder nicht. „Der Arzt entscheidet das ganz alleine“, weiß Huff.

Huff unterstellt, der Brief habe die Ärzte genötigt, bei ihren Krankschreibungen besser zu differenzieren? Grotesk die Aufforderung, den Brief ungelesen wegzuwerfen. Jetzt wissen wir nicht, ob er den Brief überhaupt gelesen hat, über dessen Inhalt er er hier herzieht. Egal, es gab noch mehr Wortmeldungen:

Wer keinen Schonarbeitsplatz in Anspruch nehmen will, so Satro in einer Erklärung, braucht nichts zu befürchten. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe http://aekwl.de will der Erklärung des Unternehmens keinen Glauben schenken und sieht in der ungewöhnlichen Aktion einen Vertrauensbruch. Außerdem grenze diese an eine Manipulation. Firmen sollten nicht in das Hoheitsrecht der Mediziner eindringen. Laut dem Ärztekammer-Vertreter Heinz Ebbinghaus hält bei Managern die Vorstellung Einzug, dass man trotz Krankenschein noch arbeiten kann.

Verräterische Sprache. Hier will einer eine Hoheit sein und reklamiert für seinen Stand „Hoheitsrechte“, scheut es jedoch, klare Worte zu finden und spricht vom „Grenzen“. Entweder, es handelt sich um eine Manipulation, dann kann man sie so nennen. Oder es ist eben keine, sondern „grenzt“ daran. Es ist also keine. Worüber reden wir dann? Liest man weiter, kommt man zu der lustigen Aussage zu Krankenscheinen. Ein Arzt sollte wissen, was das ist. Aber hier tun wir Herrn Dr. Ebbinghaus vermutlich Unrecht, es hilft, in der Zeitung DerWesten zu recherchieren. Dort klingt die Sache besser und aus dem Krankenschein wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Hoheit und die Grenzerei scheinen jedoch echt zu sein:

Dr. Heinz Ebbinghaus von der Ärztekammer Westfalen-Lippe äußert sich sachlich zu dem Fall: „Die Empörung hat sich in den letzten Stunden ein wenig gelegt.“ Er empfindet die Aktion der 100-prozentigen Campina-Tochter allerdings als Vertrauensbruch: „Unterschwellig wird den Ärzten unterstellt, sie könnten einen arbeitsunfähigen Bürger nicht von einem arbeitsfähigen unterscheiden.“ Die Brief-Aktion grenze an Manipulation. Firmen sollten nicht ins Hoheitsrecht der Mediziner eindringen. „Wenn wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterschreiben, dann denken wir uns auch etwas dabei.“

Jetzt mal ehrlich: Das nehme ich ihm ab. Der Mediziner denkt sich was dabei. Aber vielleicht denkt er daran, wieviel er pro Krankenschein kriegt? Vielleicht auch daran, daß es ein offenes Geheimnis ist, welcher Mediziner „großzügig“ ist mit solchen Bescheinigungen? Nicht alle – dazu kenne ich genug Fälle aus meinem Bekanntenkreis. Aber einige – und da kenne ich genug Fälle aus eigener Anschauung. Wie oft schon wurde ich gefragt, ob ich krankgeschrieben werden will! „Ich könnte Sie eine Woche krankschreiben“ – wer hätte das noch nicht gehört? Meine Antwort war immer „Ich bin selbständig“, oder auch „machen Sie mich bitte lieber gesund, als mich krankzuschreiben“.

Ist das nun sehr neu? Keineswegs. 1984 spielte die IG Metall mit ihren Muskeln und bestreikte Betriebe in Hessen und Baden-Württemberg. In der Folge kam es zu Aussperrungen und Produktionsstillegungen, was die Streikkassen stark plünderte. Die Gewerkschaft wies ihre Mitglieder darauf hin, daß man trotz Streik oder Aussperrung Anspruch auf Lohn habe, wenn man während der Vorfälle krank sei. Daraufhin stellte die Betriebskrankenkasse der MAN in München einen heftigen Anstieg des Krankenstandes um rund 280 Prozent fest, nämlich von etwas über fünf auf satte 15,32 Prozent der Arbeitnehmer, und das innerhalb weniger Tage.

So viel also zur Zuverlässigkeit von Krankschreibungen. Oder, wie im am Ort des diesen Artikel auslösenden Geschehens, tief im Westen der Bundesrepublik, sagt: Ja, is klar, nee!

9 Antworten

  1. Das passt sehr gut ein Zitat von Timo Kaschek, seines Zeichens Chiropraktiker und damit Insider, zum Thema Gesundheitswesen: „Der Korrektheit halber sollte es sowieso lieber Krankheitswesen genannt werden. Denn die Verwaltung von Krankheit ist eher der Sinn, als die Erhaltung oder Förderung der Gesundheit.“

    Wenn es anders wäre. dann würden die gesetzlichen Krankenkassen Dinge bezahlen wie regelmäßige Reinigung der Zahnwurzeln, weil von dort alle möglichen schlimmen Krankheiten bis hin zu Herzinfarkt, Leberschäden und sogar Krebs ausgehen können. Sie würden einem, der nach einer Po-OP wieder an seinen Schreibtisch zurück will, ein Sitzkissen spendieren. Sie würden einem, der nach einem Bänderriß spezielle Schuhe tragen muss, BEIDE Schuhe bezahlen und nicht nur einen. Sie würden prophylaktische Massnahmen gegen das Wundliegen übernehmen. Tun sie aber nicht, weil es nicht zu der Behandlungspflege zählt. Erst wenn der Dekubitus da ist,übernimmt die Krankenkasse – weil ja dann Behandlungspflege einsetzt. Das kostet dann je nach Ausmass schllappe 35.000-40.000 Euro.

    Die Kassen sagen sich halt: Wenn ich allen eine Prophyaxe stifte, dann bin ich pleite. Also warte ich ab, bis 2 oder 3 Prozent tatsächlich krank werden und zahle lieber für die Behandlung. Dann habe ich genug Geld in der Kasse für repräsentative Firmengebäude und satte Managergehälter.

    Gesundheitswesen? Dass ich nicht lache…

  2. Das ist das Problem der vereinfachten Standardisierung: entweder man ist krank oder gesund. Sagen Arzt und Kasse. Was natürlich Blödsinn ist. Die Wahrheit ist doch: irgendwo zwickt’s immer. Und a bisserl was geht auch immer. Unlängst hatte ich eine Kollegin, die wurde – natürlich absolut zurecht – krank geschrieben mit einer Kehlkopfentzündung. Sie durfte nicht mehr sprechen. Sie wollte aber ihren Notebook mit nachhause nehmen und einige Dinge schriftlich erledigen. Ich hab sie nicht auf die Idee gebracht.
    Eine andere Kollegin meinte, wenn man krank ist, solle man nicht arbeiten. Auch nicht zuhause. Natürlich haben beide recht. Irgendwie. Der erste Ansatz verweist darauf, dass man bei vielen Krankheiten halt nur beschränkt einsatzfähig ist und gerne noch was tut. Ob aus Spaß an der Arbeit oder aus Verantwortungsgefühl gegenüber Unternehmen oder Kollegen. Oder aus Karrieregesichtspunkten heraus. Der zweite Ansatz will den Mitarbeiter vor der Willkür von Arbeitgebern schützen. Oder vor dem Gruppendruck des Teams („Der drückt sich wieder“). Mitarbeiter müssen in der Tat vor solchem Gruppendruck und vor Arbeitgeberwillkür geschützt werden. Andererseits ist der Verbot bei leichter Grippe zuhause noch die ein oder andere Mail zu beantworten auch eine Art „kalte Aussperrung“.
    Wie also will man einen Mittelweg zwischen beiden Positionen finden? Das erfordert Fingerspitzengefühl, Vertrauen zwischen den Beschäftigen und Arbeitgebern, den Mut zur individuellen Lösung. Vertrauen, Mut und Fingerspitzengefühl aber kann es in einer Gesundheitsbürokratie nicht geben. Mit einer Lösung wäre unser Gesundheits- oder meinethalben Krankheitssystem überfordert.
    Ich finde den Weg, den Satro gezeigt hat, gut. Jedenfalls wenn der Betriebsrat oder die Mitarbeiter dabei in geeigneter Weise beteiligt sind. Solche „dritte Wege“ zwischen Krank- und Gesundheit entsprechen der Realität. Es muss darauf geachtet werden, dass sie nicht einseitig von Arbeitgebern definiert und vorgegeben werden. Denn wie gesagt: sie setzen Vertrauen voraus. Deshalb bedarf es aus meiner Sicht für die Entscheidung zum Umfang der „begrenzten“ oder „geschonten“ Tätigkeiten auch keine Arztvorgabe, sondern einzig eine Willensentscheidung des betroffenen Arbeitnehmers. Lediglich eine Flexibilisierung der Krankengeldzahlung wäre notwendig. Aber ich beginne zu träumen …

  3. Wenn man die durchschnittlichen Krankheitstage Selbstständiger als Normgröße heranziehen würde, wüsste man genau wie oft man tatsächlich krank ist und wie viel krank gemacht wird.

  4. Uiuiui, @Alexander: Als Selbständiger weiss man aber auch, wie oft man das nur mit massivem Doping hinkriegt. Erstaunlich, aber wahr: Als Angehöriger der generalverdächtigten Kaste der Unternehmer würde ich so ein Verhalten von meinen Mitarbeitern nicht verlangen, im Gegenteil, das würde mir gerade bei den Leistungsträgern (und nur die machen so was) eher Sorge machen.

  5. Da muss ich SvB uneingeschränkt recht geben: Selbstständige dürfen nicht der Maßstab für Arbeitnehmer sein.
    Aber ich denke, es kann hier überhaupt kaum allgemein verbindliche Maßstäbe geben: die Menschen sind nun einmal unterschiedlich leistungsfähig. Und die Leistungsfähigkeit hängt auch von sehr individuellen und zeitlich befristeten Einflüssen ab: manche jungen Väter blühen auf, wenn ihr erstes Kind nachts durchschreit, andere können kaum mehr aus den Augen schauen. Einige brauchen plötzlich mehr Zeit für die Familie, andere fliehen in ihre Arbeit. Jede Verhaltensweise hat ihre Berechtigung.
    Auch der Workaholic aus dem Startup kann nicht Maßstab für den Beamten in der Behörde sein. Bis zu einem gewissen Grad soll es auch ein „Recht auf Faulheit“ geben, ein recht auf „Unfähigkeit“ gibt es eh. Wenn wir nur noch Weltmeister beschäftigen, dann geht unsere Gesellschaft kaputt. Das Ziel muss einzig mehr Flexibilität sein: damit wir auf unterschiedliche Leistungsfähigkeit, Leistungswillen und Work-Life-Balances Rücksicht nehmen können. Dabei geht es nicht um flexible Kündigungsrechte, sondern um Flexibilität bei Arbeitszeiten, Gehaltsentwicklungen und Einstellungsvoraussetzungen. Die Ansprüche von Mitarbeitern und Arbeitgebern müssen dabei laufend neu ausgeglichen werden. ein Beispiel: wir haben bei vibrio immer Wert darauf gelegt, dass jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat. Dies hilft insbesondere den Frauen, die häufig Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen und wollen. Heute aber arbeiten bei mir mehr als 60 Prozent der Kolleginnen weniger als 40 Stunden pro Woche, Müttern in der Regel nur vormittags. Nachmittags habe ich in der Tat bereits Besetzungsprobleme in der Agentur. Hier sind wir mit unserer grundsätzlich arbeitnehmerfreundlichen Politik heute an eine Grenze gelangt. Das Arbeitsrecht ist auf solche Problematiken kaum vorbereitet.

  6. Ich weiss nicht, ob man sich wirklich Sorgen machen muss, wenn Menschen auch ein wenig angeschlagen in der Arbeit erscheinen. Also sowohl mein Grossvater, als auch mein Vater waren Zeit Ihres Lebens stolz darauf „nicht einen Tag gefehlt“ zu haben und sind beide weit über 80 geworden 🙂

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