Czyslanskys Günstige Intelligenz II: Heute sprechen wir mit dem neuen Bing
Czyslanskys Günstige Intelligenz II: Heute spreche ich mit dem neuen Bing Ich habe mich heute ein wenig mit der Künstlichen Intelligenz des neuen BING unterhalten
Aus Anlass einer Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen über die Entwicklug des Urheberrechts im Zeitalter von KI und insbesondere ChatGPT und der aktuellen Debatte, wer eigentlich über das Urheberrecht von Textdokumenten verfügt, die mit ChatGPT erstellt wurden, habe ich mich eben einmal mit ChatGPT ganz grundsätzlich über dieses Thema unterhalten. Juristen vertreten ja den Standpunkt, dass Dokumente, die mit ChatGPT erstellt wurden, grundsätzlich erstmal keinen Urheberrechtsschutz genießen. Denn in Deutshcland kommt das Urheberrecht ja immer natürlich Personen zu. Und von KI kann man nun halten was man will – niemand aber wird behaupten dass ChatGPT eine natürlich Person ist. Und die Nutzung eines mit KI erstellten Textes ist noch kein kreativer Akt. Man muss sich als den Anspruch auf ein Urheberrecht erst urch mehr oer weniger umfangreiche Überarbeitung des Dokuments erarbeiten. Also wollte ich mich mal mit ChatGPT über dieses Problem unterhalten. Im Laufe des Gesprächs kam ich dann auf die Idee, dass mir eigentlich ein Teil von ChatGPT gehören sollte. Was meint Ihr?
Hier nun mein Dialog zum Thema:
Michael Kausch:
Hallo ChatGPT. Sag mal, wer hat das Urheberrecht an Texten, die durch ChatGPT erstellt wurden?
ChatGPT:
Das Urheberrecht an Texten, die durch ChatGPT oder andere KI-basierte Sprachmodelle erstellt wurden, ist ein komplexes Thema und kann je nach den Umständen unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass das Urheberrecht an den generierten Texten bei dem Unternehmen liegt, das das Sprachmodell entwickelt hat, da es das intellektuelle Eigentum des Modells ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Inhalt, der durch ChatGPT generiert wird, möglicherweise auch auf vorherigen Werken oder Inhalten basiert, die dem Urheberrecht Dritter unterliegen können. In solchen Fällen ist es die Verantwortung des Benutzers, sicherzustellen, dass er über das erforderliche Recht verfügt, den Inhalt zu verwenden oder zu reproduzieren, um mögliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Es ist empfehlenswert, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder ein entsprechendes Unternehmen zu konsultieren, um eine klare und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Urheberrechtsfragen zu erhalten.
MK:
Kann denn ein Urheberrecht bei einem Unternehmen liegen? Liegt das Urheberrecht in Deutschland nicht immer bei natürichen Personen?
ChatGPT:
Das Urheberrecht liegt in Deutschland in der Tat grundsätzlich bei natürlichen Personen und nicht bei Unternehmen. Unternehmen oder andere juristische Personen können jedoch in bestimmten Fällen Inhaber von Urheberrechten sein, wenn sie als Arbeitgeber oder Auftraggeber bestimmte Werke in Auftrag geben und die Urheberrechte von den Arbeitnehmern oder Auftragnehmern auf das Unternehmen übertragen werden.
In diesem Fall ist das Unternehmen der Inhaber des Urheberrechts an diesen Werken. Dies gilt insbesondere für Software-Programme, die von Unternehmen entwickelt und vermarktet werden.
Bei Texten, die von ChatGPT generiert wurden, kann das Urheberrecht je nach Umständen bei dem Unternehmen liegen, das das Sprachmodell entwickelt und betreibt. Allerdings ist es auch möglich, dass der Benutzer, der den Text in Auftrag gegeben hat, das Urheberrecht an dem Text beansprucht.
MK:
Verwechselst du da nicht Urheberrecht und Nutzungsrecht?
ChatGPT:
Es ist möglich, dass ich mich unklar ausgedrückt habe. Es ist tatsächlich so, dass Unternehmen in der Regel kein eigenes Urheberrecht an Werken haben, die von ihren Mitarbeitern oder Auftragnehmern erstellt wurden. Das Urheberrecht an solchen Werken liegt grundsätzlich bei den natürlichen Personen, die sie geschaffen haben.
Allerdings können Unternehmen in bestimmten Fällen ein Nutzungsrecht an diesen Werken erwerben, wenn die Urheberrechte von den Mitarbeitern oder Auftragnehmern auf das Unternehmen übertragen werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen das Werk nutzen, vervielfältigen und veröffentlichen darf, aber nicht notwendigerweise der Urheber des Werkes ist.
In Bezug auf Texte, die von ChatGPT generiert wurden, würde das Urheberrecht immer noch bei dem Unternehmen liegen, das das Sprachmodell entwickelt hat. Allerdings könnte der Benutzer des Sprachmodells möglicherweise ein Nutzungsrecht an dem generierten Text erwerben, um ihn in einer bestimmten Weise zu verwenden.
[An dieser stelle habe ich die Antwort von ChatGPT als unqualifiziert abgelehnt und ihm eine zweite Chance gegeben, die er – oder sie – wie folgt genutzt hat:]
Es ist richtig, dass ich das Urheberrecht und das Nutzungsrecht verwechselt habe. [Na also; der MK] Das Urheberrecht bezieht sich auf das exklusive Recht des Urhebers, ein Werk zu reproduzieren, zu verbreiten und zu verkaufen. Das Nutzungsrecht beziehtt sich dagegen auf das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen oder zu reproduzieren, das normalerweise durch eine Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Nutzer festgelegt wird.
In Bezug auf die von ChatGPT generierten Texte würde das Urheberrecht in der Regel bei dem Unternehmen liegen, das das Sprachmodell entwickelt und betreibt, während das Nutzungsrecht bei dem Benutzer liegt, der den Text in Auftrag gegeben hat. Dies ist jedoch nur eine allgemeine Annahme, und es können auch andere Faktoren wie Vertragsbedingungen oder Urheberrechtsübereinkommen eine Rolle spielen. Es ist daher immer ratsam, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn es um Fragen des Urheberrechts und des Nutzungsrechts geht.
MK:
Wenn ich dich im konkreten Beispiel durch die Beurteilung deiner alternativen Antwort dazu bringe eine bessere Antwort abzuliefern, habe ich dann an deinem Sprachmodell gearbeitet und mich damit zum Miturheber deines Sprachmodells gemacht?
ChatGPT:
Nein, das Äußern einer Kritik oder das Stellen von Fragen führt nicht dazu, dass du ein Miturheber des Sprachmodells wirst oder dass du damit an dem Modell arbeitest. Das Sprachmodell wurde von OpenAI entwickelt und ist das Ergebnis einer umfangreichen Forschungsarbeit und einer Vielzahl von Trainingsdaten.
Deine Interaktionen mit dem Sprachmodell können jedoch dazu beitragen, es zu verbessern, da das Modell kontinuierlich von Feedback und Input lernt. Diese Verbesserungen werden jedoch von OpenAI und seinen Forschern vorgenommen und nicht von den Nutzern des Modells.
MK:
Aber ohne Feedback sind deine Antworten falsch und nutzlos. Der Dialog von eben über den Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht hat das bewiesen. Der Wert deines Sprachmodells hängt entscheidend von zwei Dingen ab: vom Content, an dem du lernst und von der Bewertung deiner Antworten. Stimmst du dem zu?
ChatGPT:
Ja, ich stimme dem zu. Feedback und Bewertungen helfen mir, meine Antworten zu verbessern und meine Fähigkeiten zu erweitern. Als KI-Modell basieren meine Antworten auf den Daten und Informationen, die ich während meines Trainings erhalten habe. Um meine Antworten zu verbessern, muss ich kontinuierlich mit neuen Daten und Informationen versorgt werden und meine Antworten durch Feedback und Bewertungen anpassen und optimieren.
Ich werde jedoch darauf hinweisen, dass es auch andere Faktoren gibt, die meine Antworten beeinflussen können, wie beispielsweise den Kontext der gestellten Frage, meine aktuellen Fähigkeiten und meine Programmierung. Es ist daher wichtig zu verstehen, dass ich als KI-Modell nicht perfekt bin und dass meine Antworten möglicherweise nicht immer 100% korrekt oder vollständig sind.
Ich halte fest: ChatGPT lernt schnell. Aber ohne mein Feedback bleibt ChatGPT ziemlich nutzlos und dumm. ChatGPT glaubt aber, dass es irgendwelche Recht an seinen redaktionellen Arbeiten haben könnte. Wenn dem so ist, dann will ich daran beteiligt sein. Denn ohne mich – und uns – bleibt ChatGPT ziemlich doof. Das gibt ChatGPT auch zu.
Da gibt es juristisch noch viel zu knacken …
Illustrationen © ipopba – stock.adobe.com
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Czyslansky ist das Blog von Michael Kausch. Hier schreibt er privat über alles, was ihn interessiert: Literatur, Hifi, Musik, Reisen, Fotografie, Politik und Digitalkultur.
Beruflich ist er als Kommunikationsexperte spezialisiert auf strategische und konzeptionelle Unternehmensberatung und Coaching im Bereich integrierter Unternehmens- und Marketingkommunikation, Markenkommunikation, Reputationsmanagement, Krisen-PR, strategisches Social Media Marketing, Inbound Marketing und vertriebsorientierte Öffentlichkeitsarbeit.
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