So kurz nach Allerheiligen muss sich auch dieser Czyslansky-Blog dem Thema stellen: Wohin soll der letzte Gang führen? Doch wohl nicht auf einen dieser jämmerlichen Friedhöfe, auf der alte Weiblein gieskannenschwingend auf Teufel komm raus und mit stiller Verzweiflung im Gesicht noch das letzte unscheinbare Unkräutlein jäten. Und ich will auch nicht, dass meine Asche dereinst über den Ascheplatz grün-atheistischer Studienräte am Baumfriedhof verfliegt. Und schon gar nicht sollen sich radarlärmgeplagte Delphine an meinen in einer Seebestattung versenkten Überresten verschlucken. Wohin also mit dem Staub von meinem Staube?
Für gläubige Vinylisten wie mich gibt es nun endlich eine Alternative: Presst meine Asche zur Schallplatte!
Die Firma „And Vinyly“ arbeitet die Asche Verstorbener in frisch gepresste Schallplatten ein. Die „Beerdigung“ findet in einem Schallplattenpresswerk in London statt. Denn natürlich stammt die Idee des „Vinyl-Sargs“ von der britischen Insel.
In die Unendlichkeit mit 33 1/3
Ganz billig ist der letzte Gang mit 33 1/3 Umdrehungen pro Minute freilich nicht: für 3.000 britische Pfund erhalten die glücklichen Erben die Asche aufgeteilt auf 30 Schallplatten, jede bespielt mit 24 Minuten Musik, Sprache oder alternativ mit dem gesammeltem Schweigen jenes höheren Wesens, das wir verehren. Gegen Aufpreis gibt es noch attraktive Zusatzleistungen, angefangen vom individuellen Cover-Bild, angefertigt ebenfalls auf Basis der stofflichen Überreste des Verstorbenen („Asche auf Leinen“), über individuell komponierte Trauermusik bis hin zur weltweiten Distribution der Trauerplatten über Schallplatten-Shops.
Vinyl statt Urne: von der Freiheit der Asche
Freilich steht der Vinylisierung unserer sterblichen Überreste noch immer das deutsche „Feuerbestattungsgesetz“ entgegen. Hierzulande muss die Urne zur Endlagerung einem ordentlichen Friedhof überstellt werden. Wo kämen wir denn sonst hin?
Dieses Unrecht stammt wie manches andere noch aus braunen Unzeiten, genauer: aus dem Jahr 1934. Da das Bestattungsrecht in Deutschland aber Ländersache ist, steht es den Bundesländern frei, Abweichungen von den Vorgaben des alten Nazi-Gesetzes zu verabschieden und ihre Toten zu entnazifizieren. In Bremen scheint es nun endlich soweit zu sein: der rot-grüne Senat will zumindest eine zeitlich befristete Lagerung von Urnen im Privathaushalt erlauben (Quelle). Ob eine Schallplatte freilich als Urne im Sinne des dann gültigen Landesgesetzes zu interpretieren ist, bleibt noch zu prüfen.
Mein letzter Wille sei jedenfalls hiermit kundgetan: Begrabt mein Herz an der Weser. Und wenn ich diesbezüglich noch einen letzten Wunsch frei hätte, dann bitte auf einem Clearaudio Innovation. Der wäre meiner würdig: