Ellebätsch!
Wenn sich jemand einem Journalisten anvertraut, muss er sich unbedingt darauf verlassen können, dass dieser seinen Namen niemals preisgeben wird. Ohne diesen garantierte Vertraulichkeit von Informationsquellen wäre kritischer Journalismus überhaupt nicht möglich.
Normalerweise denkt man beim Thema Informantenschutz an Dissidenten in China, dem Nahen Osten oder Nordafrika, wo ein falsches Wort ins falsche Ohr tatsächlich den Kopf kosten kann. Aber auch in einem so genannten Rechtsstaat wie Deutschland wird die Obrigkeit nicht müde, an diesem Grundrecht eines freien Journalisten zu kratzen, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht, das dieser Tage im Namen des Volkes entschied, dass Journalistentelefone abgehört werden dürfen, wenn dadurch der Aufenthaltsort eines gesuchten Verbrechers festgestellt werden kann. Wobei selbstverständlich dieselbe Obrigkeit entscheidet, ob ein solcher Fall vorliegt. De facto sind Journalisten also der Willkür von Staatsbeamten und Juristen ausgeliefert.
Als Journalist kann man darauf so reagieren wie unsere Kollegin Judith Miller von den New York Times, die sich lieber drei Monate einsperren lies, als dass sie den Namen eines Informanten verraten hätte, der ihr den Namen der CIA-Agentin Valerie Palme verraten hatte (es war, wie sich später herausstellte, der Stabschef von Bush-Vize George Cheney).
Die andere Möglichkeit besteht darin, sich vor Abhöraktionen zu schützen. Gerade Journalisten sollten eigentlich Experten in der Abwehr elektronischer Spionage sein. Die Wirklichkeit sieht leider völlig anders aus. Als WikiLeaks 2010 seine Geheimdokumente an die britische Tageszeitung The Guardian übergab und diese sie an die New York Times weitergeben wollten, besaß keiner der beiden Blätter eine Möglichkeit, Daten abhörsicher übers Internet zu schicken. Und eine absolut unrepräsentative Umfrage des Autoren dieser Zeilen bei einem Dutzend Berufskollegen ergab völlige Fehlanzeige: Nicht einer von ihnen nutzt E-Mail-Verschlüsselung, Anonymizer oder die frei verfügbaren Tools des Tor Project, um ihren IP-Verkehr für Fahnder und Spitzel unsichtbar zu machen.
So ergibt sich für mich eine Reihe von Fragen. Ist es meinen Kollegen egal, wer sie abhört, weil sie ohnehin nichts zu verbergen haben? Dann machen sie ihren Job schlecht. Sind sie insgeheim doch so obrigkeitshörig, dass sie es sich lieber mit „denen da oben“ nicht verderben wollen? Dann sind sie im falschen Beruf.
Oder sind sie vielleicht einfach überfordert von der Technik? Dann wäre es Aufgabe der Journalistenschulen, in Zukunft das Thema Abhörschutz und den Einsatz von Kryptoverfahren im journalistischen Alltag zu unterrichten. Berufsverbände wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) oder die Deutsche Journalisten-Union (DJU) sollten Schulungen veranstalten, Redaktionen großer Tageszeitungen sollten sich Fachleute vom Chaos Computer Club ins Haus holen, die ihren Leuten sagen, wie man dem Staat im Internet eine lange Nase zeigen kann. Das wäre endlich ein Beitrag zum Thema Qualitätsjournalismus in Deutschland.
PS: All denjenigen, die es vergessen haben, sei nochmal der entsprechende Passus aus Artikel 5 des Grundgesetzes in Erinnerung gerufen:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“