Von der Länge des Gemächts…

wp2Von der Länge des Gemächts redet ein zorniger Münchner in seinem Youtube Video. Nicht aber von seinem eigenen, das geht niemanden etwas an. Selbiges bleibt schamvoll hinterm Reißverschluss oder Hosenlatz verborgen – wie es sich gehört.
Weniger schamvoll aber will der aufgebrachte Wutbürger der bayerischen Landeshauptstadt jetzt mit dem Gemächt seiner Mitmenschen umgehen. Selbiges nämlich droht er zu filmen und ins Netz zu stellen.
Dazu hat er den Youtube Channel Ledererstrassenpisser installiert. Und dort will er mit einer Kamera Wildbiesler filmen und diese Filmchen ins Netz stellen. „Und die mit den kürzesten Schwänzen sind zu oberst…“

Der Zorn des Anwohners in direkter Nachbarschaft zum Hofbräuhaus ist verständlich. Heerscharen Betrunkener wanken nächtens durch die Münchner Altstadt und erleichern ihren Blasendruck gerne mal an Hauswänden, Türeingängen und Laternenpfählen. Den Anwohnern stinkt’s verständlicherweise gewaltig:


Ob aber so ein digitaler Pranger das richtige Abwehrverhalten ist, und ob das Ganze überhaupt rechtens ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Oft schon war auf dieser Seite über digitale Pranger zu lesen, sei es, dass sie Verkehrssünder in Abensberg waren, als Ladendieb in Regensburg in die Videoüberwachung gestolpert sind oder in Louisiana als Sexualstraftäter verurteilt worden sind. Mit der Kampagne #myNYPD hat die New Yorker Polizei sich selbst einen Bärendienst getan, in dem Amerikanier angefangen haben, Bilder gewalttätiger Polizisten zu veröffentlichen und so anzuprangern. Der Lookismus schließlich hat – auch davon war hier zu reden – keine Hemmung, unter voller Nennung des Namens und Abbildung der Gesichter via Tumblr Neonazis digital zu enttarnen. Immer steht hier ein riesiges Fragezeichen der Rechtmäßigkeit solchen Handelns – zumindest in Deutschland – mit im Raum.

Auch Autor und Freund Tim Cole hat sich ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt, als Hochspringerin Ariane Friedrich einen Stalker digital angeprangert hat. Mik Kausch hat über Sexismus und digitale Anprangerung im Fall von Adria Richards gebloggt. Ihre Sicht, wie auch meine, ist kritisch, enorm kritisch. Es geht um Stigmatisierung, um (Vor-)verurteilung, um Personenschutz und informationelles Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen. All das könnte dem Anwohner nämlich ganz schnell nach Veröffentlichung eines Videos die erste Klage an den Hals bringen. Hinweisschild hin oder her…

Achtung... Gemächt drin lassen

Ganz zu schweigen, ob das Schild überhaupt abschreckende Wirkung hat oder nicht sogar im Gegenteil angetrunkene Wildbiesler erst recht dazu ermuntert, blank zu ziehen.

Nun ist es aber so einer Sache mit der Veröffentlichung im Netz. Etwas hochzuladen und zu veröffentlichen heißt noch lange nicht, dass es auch eine Öffentlichkeit hat. Im konkreten Fall Man darf man sich ruhig fragen, wer sich das am Ende eigentlich anschauen soll und wird. Betrunkene Zechbrüder, die in einen Hauseingang pinkeln dürften kaum einen sehenswerten Anblick abgeben – noch dazu, wenn sie schlecht ausgeleuchtet und weder Gesicht noch Gemächt richtig zu erkennen sein werden. Und Freunde einschlägiger, sexueller urophiler Präferenzen werden wohl im Netz Aufregendes geboten bekommen…

Bilder: Screenshot aus dem auf Youttube veröffentlichtem Video

3 Antworten

  1. Lieber Lutz,

    ein Bisschen bin ich froh, dass du deinen Link bei der Erklärung von Urophilie auf Wikipedia gesetzt hast und nicht zu Youporn … ich hatte etwas Angst beim Klicken.
    Ich habe den Youtube Channel aber schon mal abonniert, also nicht wegen einer ausgeprägten Urophilie, sondern aus Sensationslust, mal sehen, wer den Grössten hat …

  2. Urophilie ist ein sehr schönes Wort. Ich danke euch für diesen erfrischenden Artikel über mich und unser Schild.

  3. Lieber Alex,

    1. hab ich den Link nur gesetzt, weil mir so ein Kaschperl mal was über SEO erzählt hat und ich jetzt händeringend in jeden Beitrag einen Link platziere.
    2. weiß ich gar nicht, was YouPorn ist
    3. Lesen Kinder mit..

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